Umwelt & Entsorgung

  1. Hinweis zu Rücksendung von Altgeräten

    Besitzer von Altgeräten können die Rücksendung und Entsorgung über einen Dienstleister veranlassen. Bitte füllen Sie dazu das Formular und die Erklärung über folgenden Link aus. Die Kosten für die Rücksendung und Entsorgung trägt der Hersteller.

  2. Hinweis zu Datenschutz

    Bitte informieren Sie uns über die Rücksendung. Wir stellen sicher, dass maschinenbezogene Daten entsprechend gelöscht werden.

  3. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

    Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte, ebenso wie verbrauchte Batterien und Akkus, getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfe zu entsorgen.

    Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

    Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des nebenstehenden Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll, sondern getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen sind.

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